Trauerfall-Checkliste

Eine gute Hilfe im Trauerfall

Tröstendes Licht im Trauerfall

Der Tod eines geliebten Menschen löst oftmals bei Familienangehörigen oder auch im Bekanntenkreis das Bedürfnis nach dem Alleinsein oder Rückzug aus. In dieser Zeit kann es wirklich schwerfallen, sich auf die Formalitäten und erforderlichen Tätigkeiten im Trauerfall zu konzentrieren.

Die Trauerfall-Checkliste ermöglicht einen hilfreichen Überblick über alle Verpflichtungen und Formalitäten, die im Zusammenhang mit einem Trauerfall wichtig sein können.

Bei Eintreten des Todesfalls

  • Verständigen Sie die hausärztliche Praxis zur Untersuchung und Erstellung des Totenscheins (nur bei Sterbefällen zu Hause).
  • Benachrichtigen Sie die engsten Angehörigen.
  • Prüfen Sie, ob vorsorgende Verfügungen wie Organspendeausweis oder Bestattungsverfügung vorhanden sind, um die Wünsche der verstorbenen Person zu berücksichtigen, und legen Sie die Dokumente den dort benannten Personen vor.
  • Legen Sie einen Ordner an, in dem Sie die Personenstandsurkunden wie Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Stammbuch sowie die Sozialversicherungsnummer bereithalten.

Was Hinterbliebene nach einem Sterbefall für den Verstorbenen regeln müssen und können, hängt im Einzelfall jeweils davon ab, ob entsprechende Pflichten, Rechte oder Vollmachten vorliegen.

Die ersten 48 Stunden nach dem Todesfall

  • Wählen Sie ein Bestattungsunternehmen, um die Überführung der verstorbenen Person zu veranlassen.
  • Liegt ein formulierter Gestaltungswunsch der Bestattung vor? Zu entscheiden sind nun: Bestattungsform, -termin, Traueranzeige, Anlassspende, Kondolenzliste, Trauerkleidung usw.
  • Zur Wahrung von Auszahlungsauflagen benachrichtigen Sie unverzüglich die Lebens-/Unfall- sowie Sterbegeldversicherung.
  • Benachrichtigen Sie die Krankenkasse, das Pfarramt (falls kirchlicher Beistand erwünscht ist) sowie den Arbeitgeber oder die Rentenstelle.

Bis zur Trauerfeier und Bestattung

  • Das Beerdigungsinstitut unterstützt Sie bei der Gestaltung der Beerdigung, der Auswahl des Friedhofs und der Bestattungsart.
  • Auch kann bei Vollmachtserteilung die Sterbeurkunde vom Beerdigungsinstitut beantragt werden.
  • Ist ein Testament vorhanden? Übermitteln Sie dieses an das zuständige Nachlassgericht.
  • Sollten Sie einen Erbschein benötigen, können Sie diesen beim Nachlassgericht beantragen.

Zur Nachlassregelung gehören:

  • Gestaltung und Versand der Danksagungspost (ggf. Anzeigenschaltung)
  • Sichtung der vorhandenen Verträge, Mitgliedschaften. Liegen offene Rechnungen vor? Müssen Verträge gekündigt oder umgeschrieben werden?
  • Information, Kündigung und Geltendmachung von Ansprüchen bei Versicherungen, Rentenkassen und anderen Ämtern
  • Abwicklung der Bankangelegenheiten (Auflösung/Umschreibung der Konten, Sperrung von Kreditkarten, Kündigung von Schließfächern, Kündigung von Daueraufträgen)
  • Abwicklung des digitalen Nachlasses (Kündigung der Internet-Accounts / sozialen Netzwerke)
  • Ab- bzw. Ummeldung von Kraftfahrzeugen
  • Räumung der Wohnung
  • Postnachsendeauftrag an die Erbinnen und Erben
  • Organisation der Grabpflege, Beauftragung des Grabsteins

Quelle: https//.caritasstiftung.de, Aufruf 01.08.2026

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